Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage können Prospekthaftungsansprüche gegen die Initiatoren geschlossener Fonds nur von Investoren geltend gemacht werden, welche ihre Beteiligung innerhalb der ersten sechs Monate nach dem ersten öffentlichen Angebot erworben haben. Dies ist eine ungerechtfertigte Benachteiligung später beitretender Investoren, weshalb wir seit Einführung des Verkaufsprospektgesetzes eine entsprechende gesetzliche Änderung unterstützen und befürworten.
Nachdem jedoch immer noch keine Gesetzeskorrektur erfolgt ist, bieten wir nun unseren Investoren folgende freiwillige Haftungserweiterung an:
Wir übernehmen gegenüber allen Investoren, die sich im Rahmen der Erstplatzierung an Fonds beteiligt haben oder beteiligen werden und bei denen die KGAL als Initiator aufgetreten ist oder auftreten wird, die Haftung für Prospektfehler im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unabhängig von der gesetzlichen Ausschlussfrist. Somit können bei jedem von uns initiierten Beteiligungsangebot alle Investoren, auch soweit sie nach dem sechsten Monat beitreten, gleichermaßen Ansprüche aus Prospekthaftung geltend machen.
Die Prospekthaftungserklärung können Sie hier nachlesen und - wenn Sie möchten - für Ihre Unterlagen ausdrucken. Bei neuen Prospekten oder neuen Prospektnachträgen werden wir diese Haftungserweiterung aufnehmen.

Erklärung zur Prospekthaftung PDF-Dokument, 0.9 MB
Die Informationen zu den nachfolgenden Beteiligungsangeboten richten sich ausschließlich an Einwohner und Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland und nicht an Interessenten, die ihren Wohnsitz in anderen Staaten haben oder deren Staatsangehörige sind.
Ich bin Einwohner und Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland: