Die KGAL-Gruppe hat bereits im Jahr 2010 ein Leitbild verabschiedet, das den Umweltschutz als strategisches Ziel berücksichtigt. Die KGAL-Gruppe will nicht nur nachhaltige Produkte für Investoren anbieten, sondern auch eine aktive und nachhaltige Rolle in der Gesellschaft übernehmen. Um dies zu unterstreichen, hat die KGAL im September 2018 die Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren ("UN PRI") unterzeichnet. Konsequenterweise haben wir Nachhaltigkeitsaspekte als einen integralen Bestandteil in der Geschäfts- und Risikostrategie verankert.
Unser Investitionsverhalten trägt den Megatrends Urbanisierung, saubere Energie, Mobilität und Infrastruktur in Städten Rechnung. Dabei berücksichtigen wir Environment/Social/Governance-Kriterien (ESG) und prüfen diese kontinuierlich auf deren Aktualität. Dieses Verständnis bietet nicht nur eine zukunftssichere Grundlage für Investitionen, sondern trägt auch zur Erreichung der 17 Zielen der Vereinten Nationen (UN SDGs) bei.
Das klare und langfristige Geschäftsmodell der KGAL-Gruppe schließt direkte Investitionen in Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Waffen aller Art, Kernkraftwerken, Glücksspiel und fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle) aus. Darüber hinaus beteiligt sich die KGAL-Gruppe nicht an Spekulationen mit Grundnahrungsmitteln.
Der Nachhaltigkeitsbericht der KGAL-Gruppe wird nach dem Berichtstandard des Deutschen Nachhaltigkeitskodex erstellt.
In unseren aktuellen Publikationen finden Sie die Ziele und Maßnahmen der KGAL zum nachhaltigen Handeln. Die in den Strategien enthaltenen ESG-Ziele und Maßnahmen beziehen sich sowohl auf die Unternehmens- als auch auf die Fondsebene und haben Wirkung und Gültigkeit für die gesamte Produktpalette der KGAL Investment Management GmbH & Co KG.
KGAL-Klimastrategie - Unser Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels
Broschüre "ESG-Richtlinien und Strategie"
Seit dem 10. März 2021 gilt die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation „SFDR“). Was nach einem Thema für Reporting-Spezialisten klingt, betrifft in Wirklichkeit uns alle. Denn die Offenlegungsverordnung gehört zum Aktionsplan der EU zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums – ein wahres Mammutprojekt, das schon bald große Teile unserer Wirtschaftswelt verändern soll. Damit die Europäische Union etwa ihre Klimaziele für 2030 erreichen kann, sind nach Einschätzung der EU Kommission Investitionen in Billionenhöhe notwendig. Sie sieht die Finanzwirtschaft in einer Schlüsselrolle bei der Mobilisierung von institutionellem und privatem Kapital für Wind- und Solarparks, innovative Technologien, die energetische Sanierung von Gebäuden, Elektromobilität, die Wasserstoffwirtschaft und ganz generell für eine ESG-orientierte Wirtschaft.
Die SFDR zielt dabei darauf ab, die ESG-Angaben EU-weit zu harmonisieren und zu standardisieren, und mehr Transparenz im Markt zu schaffen, damit Anleger die Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und die damit verbundenen Risiken und Chancen ihrer Anlagen erkennen können. Die Anforderungen an die „Finanzmarktteilnehmer“ im Sinne der SFDR setzen wir für die KGAL Investment Management GmbH um. Eine Beschreibung, wie die Anforderungen auf Unternehmensebene erfüllt werden und wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Entscheidungsfindungsprozess integriert werden, ist nachfolgend aufgeführt:
Nachhaltigkeitsrisiken stellen eine direkte und indirekte Herausforderung für den Finanzsektor und damit auch für die KGAL Investment Management GmbH & Co KG („KGAL“) dar. Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne des „BaFin Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ von 20. Dezember 2019 (geändert am 13. Januar 2020) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können. Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Klima und Umwelt unterteilen sich in physische Risiken (direkte Auswirkungen des Klimawandels z.B. durch Extremwetterereignisse) und Transitionsrisiken (indirekte Auswirkung durch gesellschaftliche Entwicklungen wie etwa Stigmatisierung etablierter Technologien oder geänderte wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen). Auch Ereignisse, Entwicklungen oder Verhaltensweisen, die den Bereichen Soziales und Unternehmensführung zuzuordnen sind, können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens entfalten. Daher ist es erforderlich, auch diesbezügliche Risiken in das Risikomanagement-System einzubeziehen und zu bewerten.
Aus diesem Grund werden Nachhaltigkeitsrisiken als fester Bestandteil der Risikomanagement-Prozesse berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken werden als Faktoren der bekannten Risikoarten wie etwa Gegenparteirisiken, Marktrisiken oder operationelle Risiken erstmalig mit der Auflage eines Fondsproduktes im Zuge des „Neue Produkte Prozesses“ identifiziert und bewertet. Mit der Investition, turnusmäßig alle drei Monate oder ad hoc im Falle unvorhergesehener Ereignisse, wird dieses Risikoprofil überprüft und aktualisiert. Das geschieht individuell für jeden Fonds und jedes Investment einzeln. Eine ESG Due Diligence ist verpflichtend durchzuführen.
Der Risiko Manager gibt in seiner Stellungnahme zum Asset Investment Proposal eine Einschätzung zu ESG-Risiken vor der Durchführung des Investments ab. Die Ausschlusskriterien sind verpflichtend einzuhalten. Ausgeschlossen sind alle Geschäftstätigkeiten, die in Verbindung mit Waffen, Atomkraft, Glücksspiel, Nahrungsmittelspekulation und fossilen Brennstoffen stehen. Investitionen in Einrichtungen oder Gebäude, bei denen fossile Brennstoffe für den Betrieb genutzt werden (beispielsweise in Anlagen für die Nutzung regenerativer Energie oder bei der Stromversorgung und Beheizung von Gebäuden) sind möglich.
Diese Erklärung gilt für die Verwaltung von Investmentfonds und diskretionären Mandaten durch die Gesellschaft.
Die KGAL berücksichtigt derzeit auf Unternehmensebene nicht die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 4 der SFDR. Die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen ist an spezifische Indikatoren (so genannte „Principal Adverse Impact Indicators“, „PAI“) geknüpft, die eine quantitative Bewertung ermöglichen. Diese beziehen sich insbesondere auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Für die komplexen Investitionen der KGAL liegen diese Indikatoren derzeit nur partiell für die Anlageklassen und –Objekte vor. Eine akzeptable Abdeckung ist daher nicht gegeben. Zudem lassen sich die Daten aufgrund der sehr unterschiedlichen Aktivitäten der drei Asset-Klassen Aviation, Real Estate und Sustainable Infrastructure nur bedingt vergleichen und auf Unternehmensebene methodisch sinnvoll aggregieren. Hinzu kommen rechtliche Unsicherheiten in Bezug auf die konkreten Anforderungen an die Messung und Ausweisung der PAI Indikatoren. Aus diesen Gründen hat sich die KGAL entschieden, auf Unternehmensebene keine PAI Indikatoren zu berücksichtigen. Die KGAL wird diese Entscheidung jedoch regelmäßig im Hinblick auf die Datenverfügbarkeit und weitere regulatorische Entwicklungen überprüfen.
Für Produkte, die im Sinne der SFDR nachhaltige Investitionen zum Ziel haben (so genannte Art. 9-Produkte) oder ökologische oder soziale Merkmale bewerben (Art. 8-Produkte) werden wir gemäß den gesetzlichen Anforderungen auf Produktebene PAI Indikatoren erheben und berücksichtigen. Unsere nach SFDR Art. 8 und Art. 9 klassifizierten Produkte, für die die KGAL als AIFM Verantwortung trägt, sowie die entsprechenden Erklärungen nach Art. 10 SFDR finden sie hier.
Unabhängig von der Berücksichtigung der PAI Indikatoren auf Unternehmensebene ist die KGAL bestrebt in ihren drei Asset-Klassen Aviation, Real Estate und Sustainable Infrastructure negative soziale und ökologische Auswirkungen von Investitionsentscheidungen zu vermeiden und zu reduzieren. Dies stellen wir soweit im Rahmen unseres Einflussbereiches möglich unter anderem durch unsere unternehmensweiten Aus-schlusskriterien und umfassende Due Diligence Prozesse sicher. Weitere Details können Sie unseren ESG-Richtlinien, unserer Klimastrategie sowie unserem jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsbericht und unserem Bericht gemäß UN PRI entnehmen.
Die Vergütungspolitik der KGAL steht im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie des Unternehmens. Die Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. Nachhaltigkeitsrisiken) des Unternehmens hat für alle Mitarbeiter/innen - und damit auch für die Geschäftsleitung - Gültigkeit. Das Überprüfen des Erreichens der Unternehmensziele ist Gegenstand der Arbeit des Verwaltungsrates. Sofern gesonderte Nachhaltigkeitsaspekte für den Verantwortungsbereich relevant sind, werden diese in die Zielvereinbarung der Mitarbeiter integriert. Konkrete Nachhaltigkeitsziele sind etwa für Mitarbeit im Risikomanagement, Nachhaltigkeitsmanagement oder auch für alle Mitarbeiter/innen in den Fachbereichen Transaction-, Asset- und Portfoliomanagement als verpflichtender Bestandteil des Mitarbeiterbogens verankert. Das Erreichen von persönlichen Zielen wird im Rahmen der regelmäßigen Mitarbeitergespräche überprüft und durch die jeweilige Führungskraft bestätigt. Die individuelle Zielerreichung hat Auswirkung auf die variable Vergütung des Mitarbeiters*in. In den Mitarbeitergesprächen wird u.a. auch auf die Einhaltung des KGAL Verhaltenskodex hingewiesen. Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex hat dies eine negative Auswirkung auf die Zielerreichung und damit auch auf die jeweilige variable Vergütung. Weitere Konsequenzen, wie die Einleitung von Disziplinarmaßnahmen sowie das Einschalten von Behörden bei schwerwiegenden Verstößen, werden im Verhaltenskodex geregelt. Der Verhaltenskodex beinhaltet neben der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch die Verhinderung von Diskriminierung, Förderung der Gleichberechtigung sowie die Einhaltung von Umweltzielen. Umweltziele sind entsprechend den Vorgaben in der Klimastrategie der KGAL-Gruppe einzuhalten.
Artikel 3 – Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Datum | Erläuterung der Änderungen |
09.03.2021 | Erstveröffentlichung |
27.03.2023 | Ergänzung der Definition von Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung |
Artikel 4 – keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Datum | Erläuterung der Änderungen |
09.03.2021 | Erstveröffentlichung |
24.11.2021 | Anpassung im Sinne des "Explain"-Ansatzes: Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren |
29.07.2022 | Anpassung an die Anforderungen der technischen Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288) |
Artikel 5 – Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik
Datum | Erläuterung der Änderung |
09.03.2021 | Erstveröffentlichung |
Die Anforderungen aus der SFDR an die Produktinformationen finden Sie unter: www.kgal.de/institutionelle-investoren/fonds/