Die KGAL-Gruppe hat bereits im Jahr 2010 ein Leitbild verabschiedet, das den Umweltschutzes als strategisches Ziele berücksichtigt. Die KGAL-Gruppe will nicht nur nachhaltige Produkte für Investoren anbieten, sondern auch eine aktiv und nachhaltige Rolle in der Gesellschaft übernehmen. Um dies zu unterstreichen, hat die KGAL im September 2018 die Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren ("UN PRI") unterzeichnet. Konsequenterweise haben wir Nachhaltigkeitsaspekte als einen integralen Bestandteil in der Geschäfts- und Risikostrategie verankert.
Unser Investitionsverhalten trägt den Megatrends Urbanisierung, saubere Energie, Mobilität und Infrastruktur in Städten Rechnung.
Es hält sich strikt an Environment/Social/Governance-Kriterien (ESG) und prüft diese kontinuierlich auf deren Aktualität. Dieses Verständnis
bietet nicht nur eine zukunftssichere Grundlage für Investitionen, sondern trägt auch zur Erreichung der 17 Zielen der
Vereinten Nationen (UN SDGs) bei.
Das klare und langfristige Geschäftsmodell der KGAL-Gruppe schließt Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Waffen aller Art, Kernkraftwerken und Glücksspiel aus. Darüber hinaus beteiligt sich die KGAL-Gruppe nicht an Spekulationen mit Grundnahrungsmitteln.
Der Nachhaltigkeitsbericht der KGAL-Gruppe wird nach dem Berichtstandard des Deutschen Nachhaltigkeitskodex erstellt.
In unseren aktuellen Publikationen finden Sie die Ziele und Maßnahmen der KGAL zum nachhaltigen Handeln. Die in den Strategien enthaltenen ESG-Ziele und Maßnahmen beziehen sich sowohl auf die Unternehmens- als auch auf die Fondsebene und haben Wirkung und Gültigkeit für die gesamte Produktpalette der KGAL Investment Management GmbH & Co KG.
KGAL-Klimastrategie - Unser Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels
Seit dem 10. März gelten für den europäischen Finanzdienstleistungssektor neue Berichtspflichten in Sachen Nachhaltigkeit. Was nach einem Thema für Reporting-Spezialisten klingt, betrifft in Wirklichkeit uns alle. Denn die Offenlegungsverordnung gehört zum Aktionsplan der EU zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums – ein wahres Mammutprojekt, das schon bald große Teile unserer Wirtschaftswelt verändern soll. Wie bei der EU üblich, ist die Materie komplex. Mit unserem Q&A verschaffen wir Ihnen einen kompakten, verständlichen Überblick über ein Projekt, das gekommen ist, um zu bleiben.
Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation "SFDR") legt ESG-bezogene Offenlegungspflichten fest. Die SFDR zielt darauf ab, die ESG-Angaben EU-weit zu harmonisieren und zu standardisieren, damit Anleger die Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und die damit verbundenen Risiken und Chancen ihrer Anlagen erkennen können. Die Anforderungen an die „Finanzmarktteilnehmer“ im Sinne der SFDR setzen wir für die KGAL Investment Management GmbH um. Eine Beschreibung, wie die Anforderungen auf Unternehmensebene erfüllt werden und wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Entscheidungsfindungsprozess integriert werden, ist nachfolgend aufgeführt:
Nachhaltigkeitsrisiken stellen eine direkte und indirekte Herausforderung für den Finanzsektor und damit auch für die KGAL Investment Management GmbH & Co KG („KGAL“) dar. Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne des „BaFin Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ von 24. September 2019 sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können. Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Klima und Umwelt unterteilen sich in physische Risiken (direkte Auswirkungen des Klimawandels z.B. durch Extremwetterereignisse) und Transitionsrisiken (indirekte Auswirkung durch gesellschaftliche Entwicklungen wie etwa Stigmatisierung etablierter Technologien oder geänderte wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen).
Aus diesem Grund werden Nachhaltigkeitsrisiken als fester Bestandteil der Risikomanagement-Prozesse berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken werden als Faktoren der bekannten Risikoarten wie etwa Gegenparteirisiken, Marktrisiken oder operationelle Risiken erstmalig mit der Auflage eines Fondsproduktes im Zuge des „Neue Produkte Prozesses“ identifiziert und bewertet. Mit der Investition, turnusmäßig alle drei Monate oder ad hoc im Falle unvorhergesehener Ereignisse, wird dieses Risikoprofil überprüft und aktualisiert. Das geschieht individuell für jeden Fonds und jedes Investment einzeln. Eine ESG Due Diligence ist verpflichtend durchzuführen.
Der Risiko Manager gibt in seiner Stellungnahme zum Asset Investment Proposal eine Einschätzung zu ESG-Risiken vor der Durchführung des Investments ab. Die Ausschlusskriterien sind verpflichtend einzuhalten. Ausgeschlossen sind alle Geschäftstätigkeiten, die in Verbindung mit Waffen, Atomkraft, Glücksspiel, Nahrungsmittelspekulation und fossilen Brennstoffen stehen. Investitionen in Einrichtungen oder Gebäude, bei denen fossile Brennstoffe für den Betrieb genutzt werden (beispielsweise in Anlagen für die Nutzung regenerativer Energie oder bei der Stromversorgung und Beheizung von Gebäuden) sind möglich.
Diese Erklärung gilt für die Verwaltung von Fonds und diskretionären Mandaten durch die Gesellschaft. Sie findet keine Anwendung in Fällen, in denen die Gesellschaft die Funktion der Portfolioverwaltung auf einen externen Dritten ausgelagert hat.
1. Zusammenfassung
Die KGAL wird die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zukünftig berücksichtigen und hat dafür interne Strategien eingerichtet. Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt ab. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft über die verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Auch ist die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben nach derzeitigem Sachstand noch nicht abgeschlossen. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt. Das ändert aber nichts an unseren aktuellen Bemühungen und Aktivitäten eine umfassende Datenverfügbarkeit in Zukunft sicherstellen zu können.
Die KGAL wird bei der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen den Fokus zunächst auf Fonds und Verwaltungsmandate mit nachhaltigen Anlagestrategien legen. Die KGAL wird die Datenlage regelmäßig überprüfen und über die Möglichkeit der Berücksichtigung von wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei Anlageentscheidungen entscheiden.
Der Referenzzeitraum beginnt am 10. März 2021.
Die KGAL-Gruppe hat bereits im Jahr 2010 ein Leitbild verabschiedet, das den Umweltschutz als strategisches Ziele berücksichtigt. Die KGAL-Gruppe will nicht nur nachhaltige Produkte für Investoren anbieten, sondern auch eine aktive und nachhaltige Rolle in der Gesellschaft übernehmen. Um dies zu unterstreichen, hat die KGAL GmbH & Co KG im September 2018 die Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Investieren ("UN PRI") unterzeichnet. Konsequenterweise haben wir Nachhaltigkeitsaspekte als einen integralen Bestandteil in der Geschäfts- und Risikostrategie verankert.
Zur Erreichung der Umweltziele hat die KGAL-Gruppe eine umfassende Klimastrategie, angelehnt an das Pariser Klimaschutzabkommen, verabschiedet: Neben anspruchsvollen CO2-Reduktionszielen und Maßnahmen auf Unternehmens- und Produktebene haben wir auch Klimaneutralitätsziele verankert. Die KGAL-Gruppe ist durch den Ausgleich aller Treibhausgas-Emissionen im Zusammenhang mit dem eigenen Geschäftsbetrieb seit 1.1.2021 ein klimaneutraler Asset Manager. Die Klimaneutralität bestätigt unser externer Projektanbieter „ClimatePartner“ durch eine Urkunde. Die Kompensation erfolgt auf Basis eines zertifizierten Waldschutzprojekts in Brasilien (www.climatepartner.com/13633-2102-1001). Darüber hinaus sollen die Treibhausgas-Emissionen pro Mitarbeiter bis 2030 jährlich um mindestens fünf Prozent reduziert werden. Im Jahr 2020 wurden durch die Unternehmenstätigkeit der KGAL-Gruppe CO2-Emissionen in Höhe von 1.151,2 Tonnen verursacht. Dies entspricht einer Reduktion von 32% im Vergleich zum Vorjahr. Weiter hat sich die KGAL zum Ziel gesetzt, bis 2050 ein vollständig klimaneutrales Investment-Portfolio zu verwalten.
Die Aufnahme der „Principle Advers Impact (PAI)“-Tabelle in das Reporting sowie ein Stewardship zur Reduzierung der PAI-Auswirkungen berücksichtigen wir nach in Kraft treten, voraussichtlich ab dem 1.1.2022. Der historische Vergleich der ersten beiden Referenzperioden kann daher frühestens zum 31.12.2023 erfolgen.
2. Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren werden insofern Umwelt- (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung verstanden. Nach Angaben der EU ist etwa der Gebäudesektor für 36% der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich, in Deutschland sogar für 40%. Wir sind Teil dieses Marktes und tragen mit unseren Immobilieninvestitionen somit zu den Treibhausgasemissionen bei.
Zum Umgang der KGAL mit den nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen siehe 1. Zusammenfassung.
3. Beschreibung der Verfahren zur Identifizierung und Priorisierung wichtiger Nachhaltigkeitsauswirkungen
Der Sustainability Officer koordiniert im Auftrag der Geschäftsführung alle Aktivitäten, die auf das Thema Nachhaltigkeit abzielen und stellt ein funktionstüchtiges Nachhaltigkeitsmanagement sicher. Im Sinne des Rollenverständnises der KGAL ist die Geschäftsführung „Sponsor", der Sustainability Officer "Owner" und die Nachhaltigkeitskoordinatoren auf Produktebene "Advisor" der Prozesse.
Das Sustainability Council steuert als zentrales Nachhaltigkeitsgremium die gruppenweiten Nachhaltigkeitsaktivitäten. Mitglieder sind die „Nachhaltigkeitsbeauftragten“ der Unternehmensbereiche, die für die dezentrale, operative Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsstrategie verantwortlich sind.
Für die Assetklassen Infrastruktur und Immobilien greifen wir auf das Rahmenwerk von GRESB zurück und nehmen an den jährlichen Bewertungen teil. GRESB ist das führende Bewertungssystem zur Messung der Nachhaltigkeitsperformance von Immobilien und Infrastrukturfonds. Seit dem Jahr 2019 sind wir Mitglied bei GRESB in beiden Assetklassen. Für die Analyse unseres Aviation Portfolios haben wir zusammen mit einem externen Partner begonnen die Nachhaltigkeitsperformance von Airlines und Herstellern auf Basis von MSCI ESG Berichten zu analysieren.
Bei den Umweltbelangen sehen wir den Energieverbrauch sowie die damit verbundenen CO2-Emissionen als besonders relevant an. Auf Basis aller verfügbaren Verbrauchswerte haben wir in Kooperation mit einem anerkannten externen Partner damit begonnen, die CO2-Emission, die durch unsere Investitionen verursacht werden, zu berechnen. Dabei betrachten wir alle relevanten Emissionen (Scope 1 – Scope 3) sowie zusätzlich die Emissionen der Mitarbeiter, die den Fonds verwalten. Auf Unternehmens- und Fondsebene verwenden wir dabei den international anerkannten Standard des Treibhausgasprotokolls („GHG Protocol“).
4. Mitwirkungspolitik
Als Investor in Sachwertanlagen können wir Stimmrechts- und andere Mitwirkungsrechte in den Portfoliogesellschaften nur bedingt ausüben. Im Rahmen unserer treuhänderischen Verpflichtung sind wir jedoch bestrebt, die Anlagen unserer Kunden bestmöglich und in deren Interesse zu verwalten. Unsere Anleger haben ein Mitspracherecht in Gesellschafterversammlungen, Anlageausschüssen und LPACs. Damit reagieren wir auch auf den Wunsch einer wachsenden Gruppe von Anlegern, Einfluss auf die Verwaltung ihrer Anlagen zu nehmen, insbesondere wenn es um Nachhaltigkeitsthemen geht. Wir stellen unseren Anlegern ein regelmäßiges Management-Reporting zur Verfügung. Die Berichte umfassen neben den Finanzdaten auch detaillierte Informationen über den aktuellen Betrieb und somit auch über die damit verbundenen Nachhaltigkeitsaspekte der Anlagen.
5. Bezugnahme auf internationale Standards
Die KGAL GmbH & Co. KG orientiert sich an den Prinzipien des UN Global Compact und hat 2018 die Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen („PRI“) unterzeichnet. Der aktuelle Transparenzbericht ist auf der Website der PRI zu finden. Die KGAL GmbH & Co. KG unterstützt darüber hinaus den UK Modern Slavery Act 2015, indem wir eine Erklärung gemäß Abschnitt 54 dieses Gesetzes veröffentlichen, in der die Maßnahmen zur Verhinderung von Sklaverei und Menschenhandel im Geschäftsbetrieb und in der Lieferkette dargelegt werden.
Der Nachhaltigkeitsbericht der KGAL-Gruppe wird nach dem Berichtstandard des Deutschen Nachhaltigkeitskodex erstellt.
Die Vergütungspolitik der KGAL steht im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie des Unternehmens. Die Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. Nachhaltigkeitsrisiken) des Unternehmens hat für alle Mitarbeiter/innen - und damit auch für die Geschäftsleitung - Gültigkeit. Das Überprüfen des Erreichens der Unternehmensziele ist Gegenstand der Arbeit des Verwaltungsrates. Sofern gesonderte Nachhaltigkeitsaspekte für den Verantwortungsbereich relevant sind, werden diese in die Zielvereinbarung der Mitarbeiter integriert. Konkrete Nachhaltigkeitsziele sind etwa für Mitarbeit im Risikomanagement, Nachhaltigkeitsmanagement oder auch für alle Mitarbeiter/innen in den Fachbereichen Transaction-, Asset- und Portfoliomanagement als verpflichtender Bestandteil des Mitarbeiterbogens verankert. Das Erreichen von persönlichen Zielen wird im Rahmen der regelmäßigen Mitarbeitergespräche überprüft und durch die jeweilige Führungskraft bestätigt. Die individuelle Zielerreichung hat Auswirkung auf die variable Vergütung des Mitarbeiters*in. In den Mitarbeitergesprächen wird u.a. auch auf die Einhaltung des KGAL Verhaltenskodex hingewiesen. Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex hat dies eine negative Auswirkung auf die Zielerreichung und damit auch auf die jeweilige variable Vergütung. Weitere Konsequenzen, wie die Einleitung von Disziplinarmaßnahmen sowie das Einschalten von Behörden bei schwerwiegenden Verstößen, werden im Verhaltenskodex geregelt. Der Verhaltenskodex beinhaltet neben der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch die Verhinderung von Diskriminierung, Förderung der Gleichberechtigung sowie die Einhaltung von Umweltzielen. Umweltziele sind entsprechend den Vorgaben in der Klimastrategie der KGAL-Gruppe einzuhalten.
Die Anforderungen aus der SFDR an die Produktinformationen finden Sie unter: www.kgal.de/institutionelle-investoren/fonds/