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„KGAL klimaSUBSTANZ“ wird aufgelöst

Keine ausreichende Perspektive für Neuzeichnungen / Wind- und Solarpark entwickeln sich planmäßig / Interessenkongruenz zwischen Anlegern und KGAL als Co-Investor 

Der offene Infrastrukturfonds für Privatanleger KGAL klimaSUBSTANZ wird geordnet aufgelöst. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) hat in Abstimmung mit der KGAL als Investitionsberater des Fonds ihr Mandat mit Wirkung zum 28. September 2026 gekündigt. Ab diesem Zeitpunkt werden keine neuen Anteile mehr ausgegeben und keine Anteile mehr zurückgenommen.

Die beiden Erneuerbare-Energien-Anlagen des Fonds werden während der Abwicklung weiter bewirtschaftet und zu geeigneten Zeitpunkten veräußert. Verfügbare Liquidität wird schrittweise an die Anleger ausgezahlt.

Verändertes Marktumfeld erschwert Neuzeichnungen
„Ausschlaggebend für die Auflösung ist die fehlende Aussicht auf ausreichende Neuzeichnungen, um den Fonds langfristig auf eine wirtschaftlich sinnvolle Größe zu entwickeln und das Portfolio weiter zu diversifizieren“, sagt Michael Kohl, Head of Packaged Products bei KGAL. Die bislang eingegangenen Rückgabewünsche waren bisher gering und sind für die Entscheidung nicht ausschlaggebend. Seit der Auflage des KGAL klimaSUBSTANZ im Jahr 2023 hat sich das Marktumfeld für offene Infrastruktur-Publikumsfonds verändert. So ist insbesondere die Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten deutlich zurückgegangen. Darüber hinaus sind mit den gestiegenen Zinsen Festgeld und Anleihen für Anleger wieder attraktiver geworden. „In dieser Situation halten wir es für verantwortungsvoller, frühzeitig Klarheit zu schaffen, statt den Fonds in der Hoffnung auf eine mögliche Vertriebsbelebung weiterzuführen.“

Bisherige Investitionen entwickeln sich planmäßig
KGAL und die KVG haben den KGAL klimaSUBSTANZ im November 2023 als offenes Infrastruktur-Sondervermögen für Privatanleger aufgelegt. Das Fondsvermögen beträgt aktuell rund 12,5 Millionen Euro. Das Portfolio umfasst zwei operative Erneuerbare-Energien-Anlagen in Schleswig-Holstein. Beide Anlagen entwickeln sich operativ planmäßig. Der Windpark Bliestorf nahe Lübeck besteht aus zwei Windenergieanlagen mit insgesamt 9,6 Megawatt Leistung und ist seit Juni 2025 in Betrieb. Für den erzeugten Strom besteht eine Mindestvergütung über 20 Jahre. Der Solarpark Eiderstede verfügt über eine Leistung von 14,2 Megawattpeak und ist seit Oktober 2024 in Betrieb. Die Stromerlöse sind über einen 20-jährigen Abnahmevertrag mit einem kommunalen Versorgungsbetrieb zu einem Festpreis abgesichert.

Interessenkongruenz: KGAL ist Co-Investor
KGAL ist mit eigenem Kapital in signifikanter Höhe im Fonds investiert. Damit besteht Interessenkongruenz mit allen Anlegern. „Wir wollen geeignete Marktbedingungen nutzen, um bestmögliche Verkaufsergebnisse für alle Anleger zu erzielen“, so Kohl. Zeitpunkt und Erlöse der Verkäufe hängen von der weiteren Marktentwicklung ab. Daher lässt sich derzeit noch nicht verlässlich bestimmen, wie hoch die Rückflüsse an die Anleger insgesamt sein werden.

Zusätzlich zur Teilnahme an der Abwicklung bietet KGAL den Anlegern die Möglichkeit, ihre Anteile am KGAL klimaSUBSTANZ zum Nettoinventarwert in Anteile des offenen Immobilienfonds KGAL immoSUBSTANZ zu tauschen. Über die Einzelheiten des Tauschangebots werden die Anleger über die Vertriebspartner gesondert informiert.

Weitere Informationen finden Sie unter: mein-klimasubstanz.de